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Ausgangssituation


Am 23. Mai 1949 ist unser Grundgesetz in Kraft getreten. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ wurde am 27. Oktober 1994 um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ ergänzt.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde vor 40 Jahren im Dezember 1979 verabschiedet und mit der Ratifizierung am 10. Juli 1985 durch die Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
In diesem Zusammenhang hat der zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen wiederholt darauf hingewiesen, dass Frauen in Deutschland im öffentlichen Leben und bei wichtigen Entscheidungen unterrepräsentiert sind und Maßnahmen eingefordert, die den Anteil von Frauen in politischen Positionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene erhöhen.

Auch unter den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen - SDG Sustainable Development Goals, wird als ein Ziel ausdrücklich formuliert:
„Gleichstellung der Geschlechter– Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.“

100 Jahre nachdem Frauen das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland erstritten haben, sind Frauen über alle politischen Ebenen hinweg in der Unterzahl.

Besonders niedrig ist der Anteil der Frauen in den Vertretungen auf kommunaler Ebene:

Im Landkreis Emsland beträgt der Anteil der Frauen im Kreistag 19,4%, in den Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräten 19,7%. In fünf Räten im Emsland wird Politik ganz ohne Frauen gemacht!
Im Landkreis Osnabrück beträgt der Anteil der Frauen im Kreistag 27,5% und in den Räten der Städte, Samtgemeinde- und Gemeinderäten 24,9%.

Es ist endlich an der Zeit, diese Missstände gerade auch hier vor Ort aktiv anzugehen!
 
 
 
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